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Information zur Rückerstattung der Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren

Liebe Alumni Anbei eine Information zur Rückerstattung der Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren. Den Text und das Formular findet Ihr hier. http://www.fh-reutlingen.de 

 

Betr.: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2003 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19.03.2003 die in den Jahren 1997 und 1998 in Baden-Württemberg erhobenen Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren für nichtig erklärt. Diese Gebühren sind nicht zu verwechseln mit dem Studentenwerksbeitrag, derzeit 52,-- €, der bei jeder Rückmeldung zu entrichten ist bzw. mit den Langzeitstudiengebühren in Höhe von derzeit 511,29 €. 
Die seinerzeit erhobenen Gebühren werden auf Antrag erstattet. 
Die Erstattung hat mit nachstehendem Formular zu erfolgen. Das Antragsformular muss handschriftlich unterschrieben eingereicht werden. Auf elektronisch oder per FAX eingelegte Anträge werden keine Auszahlungen geleistet. 
Eine Aufrechnung des Erstattungsanspruches mit anderen Zahlungsansprüchen der Hochschule (Langzeitstudiengebühr, Studentenwerksbeiträge usw.) wird nicht vorgenommen. 
Der Erstattungsanspruch ist grundsätzlich nicht zu verzinsen. Ein Anspruch auf Verzinsung haben nur diejenigen Studierenden, die seinerzeit den Betrag eingeklagt hatten. 

 

Der Erstattungsanspruch verjährt am 31.12.2006.

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